An die Römer 6. 7.
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unter dem Gesetze, sondern unterder Gnade stehet.
15 .
Wie
nun? sollen wir da»
rum sündigen, weil wir nicht unterdem Gesetze, sondern unter derGnade stehen? Das sey ferne!
16. Wisset ihr nicht: wem ihreuch als Knechte zum Gehorsamhingebet, deß Knechte seyd ihr, in-dem ihr ihm gehorchet —entwederKnechte der Sünde zum Tode,oder Knechte des Gehorsams zurGerechtigkeit? 2»h. s, r-r. >c.
17 . Gott aber sey Dank, daßihr, die ihr Knechte der Sünde ge-wesen seyd, nun von Herzen ge-horsam geworden seyd den Vor-schriften der Lehre, die euch er-theilt worden.
18 . Frey gemacht von der Sün-de, seyd ihr nun Knechte der Ge-rechtigkeit geworden. 2°h.«, 22.
19. Um der Schwachheit euresFleisches willen redeich nach mensch-licher Weise. Gleichwie ihr eureGlieder zum Dienste der Ungerech-tigkeit und Bosheit hingegebenhabt zur Gottlosigkeit; eben sogebet nun eure Glieder zum Dien-ste der Gerechtigkeit hin zur Hei-ligung. A. r, 5.
20. Denn als ihr Knechte derSünde wäret, da wäret ihr freyvon der Gerechtigkeit. 2°h. s, r».
21. Welche Frucht hattet ihrnun damals von den Dingen, de-ren ihr euch jetzt schämet? Denndas Ende davon ist der Tod.
Ei. lb, bl. br. Röm. 8, 6.
22. Jetzt aber, da ihr von derSünde besreyet, und Knechte Got-tes geworden seyd, habt ihr dieHeiligung zu eurer Frucht, und alsEnde das ewige Leben.
2 Z. Denn der Sold der Sün-de ist der Tod; die Gnaden-
gabe Gottes aber ist das ewigeLeben in Christo Jesu unsermHerrn, s. s, »2.
Das 7 . Kapitel.
Di« Sünde herrscht im Menschen ; Das Me«setz ist gut, kann uns aber von der Sund«Nicht erlösen, sonder» nur dieSündc in uns
aufdeckcn, und uns treiben, nach Erlö-sung ju seufjen.
1. Wisset ihr nicht, Brüder,(denn ich rede zu solchen, die dasGesetz kennen,) daß das Gesetz denMenschen bindet, so lang er lebt?
2 . Denn ein Weib, die einenMann hat, ist durch das Gesetzan den Mann gebunden, so langer lebt; stirbt der Mann, so ist siefrey von dem Gesetze, das sie anden Mann bindet. 1. Sor. 7, zy.
3 . Sie wird daher eine Ehebre»cherin genannt, wenn sie, so langeihr Mann lebt, einen andern Mannnimmt; wenn aber der Mann ge»storben ist, so ist sie frey von demGesetze, das sie an den Mann ge»blinden hat, so daß sie keine Ehe»brecherin ist, wenn sie einen an»dern Mann nimmt. Matth. 5, ,2.
4 . Ebenso, meine Brüder! seydauch ihr dem Gesetze entstorbendurch den Leib Christi, so daß ihreinem andern, nämlich dem von demTode Auferstandenen angehöret,damit wir Gott Frucht bringen.
5 . Denn als wir nach dem Flei»sehe lebten, da waren die sündlftchen Lüste, die durch das Gesetz er»regt wurden, in unfern Gliedernwirksam, so daß wir dem Tod»Frucht brachten. «. b, 21.
6 . Nun aber, da wir gestorben,sind wir von dem Gesetze, an daswir gebunden waren, erlediget, sodaß wirGott dienen im neuen Wese»des Geistes, und nicht in dem alte»Wesen des Buchstabens. s. 6 .2.
7. War