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I. Theil. I. Capitel.
gefallen wäre; u. s. f. Seine erlangten Geschwindig-keiten sind also am Ende gleich, denen durch dieHöhen der ersten + der zweiten + der drit-ten etc. schiefen Ebene beim lotlirechten Falle er-langten Geschwindigkeiten; welche Höhen zusammendie zu ziehende senkrechte Linie, vom Scheitel derersten his zur Grundlinie der lezten schiefen Ebene,ausmachen. Sigauu. a. a. O. I. §. 117.
§• fiö.
Fällt daher ein schwerer Körper in einer krum-men Linie hinab, so wird er am Ende seinesFalles eben die Geschwindigkeit' erlangen, alswenn er von seinem Anfangspuncte der Bewe-gung, senkrecht auf die Horizontallinie, w elchedurch den untersten Punct der krummen Linieeezosren werden kann, hinabgefallen, oder durchdie Chorde des Bogens niedergegangen wäre; vor-ausgesetzt wenn man die krumme Linie über-haupt, als die Durchschnittslinie aneinander gren-zender schiefer Ebenen betrachtet. Vergl. §. ai.N. 6.
1) Nöthigt man einen schweren Körper sich, aneiner schiefen Ebene aufwärts zu bewegen, so wirder mit einer gleichförmig verminderten Bewegunghinaufsteigen, und es werden dieselben Gesetze gel-ten, die früher (§. 51. N. 1.) beim senkrechten Auf-steigen schwerer Körper entwickelt wurden.
2) Gesjetzt es befinde sich ein schwerer Körper inE (Fig. 7.) an dem einen Ende der kreisförmigenFläche EGA, so wird er sich dem Vorhergehenden