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1 (1810)
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103
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Bestimmung der allgem. Begriffe in d. Physik, i o3

12) Gröfse der Eeweguii.g (Quantilas motus)isj eigentlich die Bewegung selbst, in wieweit sie ei-ner Vermehrung oder Verminderung fähig ist, oderin wieweit wir sie durch Vergleichung mit einer an-deren bekannten Bewegung zu bestimmen vermögen.Gewöhnlich versteht man aber unter Bewegungsgröfsedie Kraft eines bewegten Körpers, welche dem Ein-drücke gleich gerechnet werden kann, den der be-wegte Körper auf einen anderen ruhenden, ihm ingerader Richtung aufstossenden Körper, machen würde,und setzt also Gröfse der Wirkung (magnitudoeffectus) dem Ausdrucke: Moment oder Gröfse derBewegung gleich. Die B ew egungs gr ö f se ist theilsvon der bewegten Masse des Körpers, tlieils vonder Geschwindigkeit desselben abhängig. Beigleichen Massen steht die Bewegungsgröl'se im gera-den Verhältnisse .der Geschwindigkeiten; bei gleichenGeschwindigkeiten im, Verhältnisse der Massen. Be-zeichnen wir die Massen zweier bewegten Körper mitM, m; ihre Geschwindigkeiten mit C, c, und ihreBewegungsgrössen mit Q, q und ist M = in, so wirdQ : q = C : c seyn, und ist C c, Q : q M : m.Hieraus ergiebt sich, da.fs die Grössen zweie*Bewegungen sich verhalten, wie die Pro-duct.e der Massen in die Geschwindigkei-ten. Mit den beiden in der vorigen Formel gedach-ten Körpern, werde noch ein dritter verglichen;dessen Bevvegungsgröfse wir mit b bezeichnen:

Q:b = M:m :b : q =: C : c

Q : q 1= M C : m c

Zwei Körper von ungleicher Masse, bringen gleiche

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