Druckschrift 
1 (1810)
Entstehung
Seite
59
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Allgem. Angabe d. Gegenstandes d. Physik etc. 5g

die Physik aus der Mathematik, und ihre Beweisefür abgeleitete Folgerungen machen auf Evidenz An-spruch , wenn sie mit Hülfe der Mathematik geführtwerden können.

2) Suchen wir das, was wir an einem Gegenständeder Natur wahrnehmen, wörtlich auszudrücken, soerhalten wir ein Merkmal (nota), und drücken wirmit mehreren Worten mehrere Merkmale aus, umeinen oder mehrere Gegenstände dadurch zu bezeich-nen , so nennen wir diesen Ausdruck: ein Kenn-

zeichen oder den Character des Gegenstandes.Merkmale und Kennzeichen werden durch gedrängte,kurze und dennoch umfassende, bestimmte Wörter,die man Kunstwörter nennt, bezeichnet, derenSammlung, gehörig geordnete Aufstellung und Erklä-1 rung die Terminologie beschäftigt, welche yor-ziiglich der eigentlichen Naturbeschreibung zur Ein-leitung dient, jedoch aber auch wenigstens dem all-gemeinen Theile nach , der Physik vorangeschicktwerden mufs, und so als Bestimmung der allgemein-sten und ersten Begriffe in der Physik, zur Einlei-tung derselben gehört.