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Einleitung. II. Abschnitt.
begriffenen Umständen eintritt als Ge-setz ausspricht.
§. i5.
Um aber zu Naturgesetzen überhaupt zu ge-langen, welche auf Gültigkeit Anspruch machenkönnen, reicht nicht blofs die allgemeine undoberflächliche Bestimmung der Beschaffenheitenund Veränderungen hin , welche bei den zu ver-gleichenden in nothwendiger Folge stehendenErscheinungen Vorkommen, sondern es w r irdvielmehr unumgähglich eifordert, dafs das jedes-malige Gröfsen - und Mengen - Verhältnifs genauangegeben werde, und daher ist die Mathe-matik (zum wenigsten Arithmetik und Geome-trie) als unentbehrliches Hülfsstudium des Na-turforschers und insbesondere des Physikers zubetrachten. Nicht minder entbehrlich ist diegegenseitige Verständigung über allgemeine Be-griffe, die man durch Kunstwörter-(Termini)zu bezeichnen pflegt, welche sich durch richtigeWahl der Wörter und dadurch begründete all-gemeine Gültigkeit characterisiren müssen.
Bemerk, i ) Ausser dem angeführten Nutzen der Ma-thematik für die Physik, empfielt sie sich und ihrStudium dem Physiker noch besonders dadurch, dafssie ihn in der Kunst richtige Vergleichungen anzu-stellen, und seine Untersuchungen einer natürlichenAnordnung zu fügen übt. Mehrere Begriffe entlehnt