Allgem, Verhältnifs des forschenden Menschen. 27
oder die Erklärung der Naturerscheinungen(vergl. §. 5. Bein. 4.) zum Gegenstände hat.
Bemerk. 1) Das erslere Geschäft (§. 6.), anf wirkli-che Naturindividuen angewendet, liefert die Natur-beschreibung oder sog. Naturgeschichte des Men-schen, der Thiere, der Pflanzen und der Mineralien;das leztere die Naturlehre oder Physik, welcheauf organische Körper angewendet gewöhnlich Phy-siologie genannt wird; beide die Naturbeschreibungund die Naturlehre sind Theile der Naturkunde (Phy-sica) (vergl. §. 2. Bern. 2.).
2) Eine eigentliche Geschichte der Natur exi_stirt nur in einzelnen Bruchstücken; hieher gehörendie geologischen und geognostischen Untersuchungen,und einzelne Theile der Pflanzen- und Thierphysio-gie; wiewohl estsicli voraussehen läfst, dafs wenn esgelingt, die Geschichte ganz zum leitenden Prin-cipe der Naturuntersuchung zu machen, diese sowohlan allgemeinem Interesse zunehmen, als auch an in-nerem Gehalte und acht wissenschaftlichem Werthegewinnen mufs.
5) Die mit Hülfe des Verstandes aus den Begriffengebildeten Urtheile nennt man Sätze; von denen die-jenigen verschieden sind, deren Wahrheit unmittel-bar einleuchtet, und die alles Denken des Verstandesbegründend, als Grundsätze (Axiomata) von derVernunft selbst abstammen. Die Nothw'endigkeit derin ihnen enthaltenen Bestimmungen kann bis zur Ge-wifsheit erwiesen, d. h. dem Werthe des persönlichenBewufstseyns gleich gestellt werden; während bei Sä-tzen und Lehrsätzen (Theoremata) deren mehrerenur aus der Erfahrung nachgewiesen werden, und