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volle Minister, dessen Staatsweisheit'so weit reicht,'muß daher schon aus diesem Grunde darauf hinar-beiten, die Staatsverwaltung unter die Controlleder Volksvertreter, und die Finanzen des Staatsuirter das Bewilligungsrecht der Stande zu stellen,damit Regierung und Volk, vereint im Zwecke undden Mitteln, mit gesammter Kraft ihr Ziel verfol-gen; damit Zurückhaltung und Mißtrauen nichttrenne, was durch Vertrauen und Dankbarkeit ver-bunden sein soll, und damit nicht durch Zwang ver-geblich versucht werde, was freiwillig gern geleistetwird.
In diesem Geiste hatte der Minister von Steinfür Preußen die Einführung einer Verfassung ein-leiten wollen , wie er - in seinem politischen Testa-mente bei seinem Austritte aus dem Ministeriumeinfach schön erklärte. Zur Vorbereitung sollte dieneue Städteordnung dienen, indem sie die Bürgereiner Gemeinheit daran gewohnte, die Einzelnennur als Theile des Ganzen anzusehen, die Sacheder Gemeinheit wie die eigene zu verwalten, dafürzu sorgen, ihr vorzustehen und durch Repräsentan-ten die Obrigkeit selbst zu controlliern. Jede Stadt