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sollte für sich ein kleiner Repräsentativ-Staat seinund die öffentlichen Angelegenheiten in demselben sobetrieben werden, wie in dem großen Staate miteiner Reprasentativordnung.
Der Staatskanzler änderte hierin nicht mirnichts, sondern alle seine übrigen Maaßregeln wirk-ten, wie schon gezeigt worden ist, aus denselbenZweck. Auf dem ersten Congrcsse zu Wien warenes vornämlich die preußischen Gesandten, die inihren Entwürfen zur deutschen Bundesacte und beiallen Verhandlungen darauf drangen, daß in allenStaaten Deutschlands den Einwohnern, als dieFrucht ihrer blutigen Anstrengungen, eine ständischeVerfassung zugesichert und das der stän-
dischen Rechte in der Bundesacte selbst festgestelltwerde. Dies geschah, bevor an eine Rückkehr Na-poleons zu denken war. Als aber verschiedene deut-sche Fürsten solches zu hintertreiben suchten, undein anderer großer Staat es dahin zu vermittelnbeflissen war, daß die Sache nur auf eine . höchstunbestimmte und eigentlich zu Nichts verbindendeArt in der Bundesacte erwähnt wurde; da hielt esder König von Preußen wenigstens für feiner Würde