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Anti-B-z-b-g; oder Beurtheilung der Schrift: Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg
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Bedenken tragt, das Volk von ihren Zwecken undUnternehmungen zu unterrichten; so lange sie durchdas Geheimniß ihrer Verwaltung den Glauben er-halt, daß dieselbe dem Volke verborgen bleiben solle.Die Ansicht ändert sich sogleich, wie die Regierungmit dem Volke, oder dessen Repräsentanten über-legt, was für dasselbe zu thun sei. Alsdann erfährtein Jeder, daß Alles, was geschieht, nllr für dieGesellschaft unternommen wird; ein Jeder begreiftleicht, daß das, was geschehen soll, nur bewerkstel-liget werden kann, wenn die Mittel dazu herbeige-schafft werden; und alle Welt erkennt, daß was dieGesellschaft bedarf, von sämmtlichen Gliedern der-selben zusammengebracht werden muß. In jedemLande, wo eine Verfassung besteht, werden die Ab-gaben allemal größer sein, als unter dem Sceptereines unumschränkten Gebieters; aber sie werdenwillig dargebracht, weil Jedermann weiß, wozu,aus welchem Grunde und in welchem Verhältnisseer beisteuert, und daß ihm das wieder zu Gutekommt, was durch die Steuer bewirkt wird. DieMinister können deshalb mehr fordern, weil nichtsie die Steuern auflegen, sondern, das Volk siedurch seine Stellvertreter bewilliget. Jeder einsichts-