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fbr erdichtet ist, als reell annimmt) die Rechte des Pachterssowohl, als die Ansprüche des substituirlen künftigen Eigen-thümcrs. — Dieß wurde auch in der Praxis so lange an-genommen, als Landpächter, bey den englischen Gesetzgebernund Richtern, in leine sonderliche Betrachtung kamen. Alsaber der Landbau, und mit demselben die Personen, derenGewerbe er war, die öffentliche Achtung und Aufmerksam-keit auf sich zogen: so fand man es unbillig, einen reellenund dem Lande nützlichen Contract einer bloßen Erdichtungaufzuopfern. Ob man also gleich die Gewohnheit, Land-güter auf jene Weise zu übertrage», beybehielt, und es zu-ließ, daß die substituirten Erben oder Eigenthümer dadurchum ihre Rechte gebracht wurden: so schützte man doch diePachter in den ihrigen. Es ist der Mühe werth, den Gangdieses vor den Augen des Gerichtshofes gespielten Romans,(worin die Action ob common recover/ besteht), mit einpaar Worten anzuzeigen. Gesetzt, David Eduard besitzeein Freygut, worauf Substitutionen hafte», und wünschees als ein freyes Erbe an Fmnzis Gvldiug zu überlassen.Dieser reicht also eine Klage ein, in welcher er den DavidEduard für einen unrechtmäßigen Besitzer des Guts aus-giebt, und um die Wiedergabe desselben bittet. Er giebtvor: ein gewisser Hugh Hunt habe ihn mit Gewalt auSdem Besitze des Gutes vertrieben, und erst nach dieser Zeithabe es David Eduard gekauft. Nun erscheint dieser, undberuft sich auf einen Jacob Morcland, der, bey dem An-kaufe des Gutes, ihm die Gewähr geleistet habe, daß decVerkäufer rechtmäßiger Besitzer sey. Dieser Jacob Morc-land wird auch vor Gericht gefordert, erkennt, wenn er er-scheint, seine Gewährleistung an, und nimmt es auf sich,Leu Titel des damaligen Verkäufers, und also zugleich deSjetzigen Besitzers zu vertheidigen. Nun aber bleibt in dendazu angesetzten Terminen Jacob Mvreland aus. Er wirdalso contumacirk: seine Gewährleistung wird für nichtig, derTitel des jetzigen Besitzer, der, seinem Geständnisse nach, sichbloß auf jene Gewährleistung gründete, wird für ungültig
erkläre,