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alte Subsidie, bis aber nur zwey Pfennige betrug, bei-der Ausfuhr zurück gegeben. Aus ein für die Maaufac-turen so wichtiges Material, schienen diese Abgaben all-zu hoch zu seyn, und deßwegen wurde im Jahr 1722 derWerth eines Biberfelles nach einer niedrigern Ta-re nurvon Zwey Schillingen und sechs Pfennigen angenommen.Dieß brachte den Einfuhrzoll auf sechs Pfennige, wovonbey der Ausfuhr blos; die Hälfte zurück gegeben wurde.Auch dasjenige band, welches die meisten Biber hervor-bringt, kam durch jenen glücklichen Krieg unter Groß-britanniens Herrschaft, und die Vibcrhäute wurden un-ter die genannter! Waaren gesetzt, folglich ihre Aus-fuhr aus Amerika bloß auf den britkischen Markt einge-schränkt. Unsere Mamifacturiuhabcr sahen bald ein,welche Vortheile sie aus diesem Umstände ziehen könn-ten. Im Jahr 1764 wurde der Einfuhrzoll auf Biber-felle bis auf einen Pfennig herabgesetzt, aber der Aus-fuhrzoll bis auf sieben Pfennige für jedes Fell erhöhet,und gleichwohl gar kein Rückzoll gegeben. Eben diesesGesetz legte eine Abgabe von achtzehn Pfennigen auf je-des auszuführende Pfund Biberhaar oder Wolle, ohneden Einfuhrzoll dieser Waare, welcher, wenn sie durchbrittische Unterthanen und in brittischen Schiffen einge-bracht wurde, damahls zwischen vier und fünf Pfennigefür jedes Stück betrug, im mindesten zu verändern.
Steinkohlen können nicht nur als Material, son-dern auch als Werkzeug mehrerer Manufacturen angese-hen werden. Deßwegen ist ihre Ausfuhr mit einer star-ken Abgabe belegt worden. Sie belauft sich gegenwär-tig (178z) auf mehr als fünf Schillinge für die Tonne,oder auf mehr als fünfzehn Schillinge für den Chal-
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