wird, ist unter eben den Strafen verbothen, als dieAusfuhr der Wolle. Sogar bezahlt das meiste Tucheine Abgabe, wenn eö ausgeführt wird, und unsereFärber haben sonach ein Monopol wider unsere Tuchma-cher erlangt. Wahrscheinlich würden die Tuchmacherdieses leicht haben abwenden können; aber gerade sindunsere meisten Tuchmacher zugleich Färber. Gehäuseund Zifferblätter zu Taschen - und Schlaguhren dürfennicht ausgeführt werden. Vermuthlich wollen unsereGroß - und Kleinuhrmacher nicht zugeben, daß diese Ar-beiten, durch das Begehr der Ausländer, im Preisesteigen.
Durch einige altere Statuten Eduards des dritten,Heinrichs des achten und Eduards des sechsten war dieAusfuhr alles Metalls verbothen. Bley und Zinn wa-ren jedoch ausgenommen: vermuthlich wegen des großenUebersiufsi'ö an diesen.Metallen, in deren Ausfuhr, zudamahligen Zeiten, ein großer Theil von dem Handeldes Königreichs bestand. Um die Arbeiten in den Berg-werken zu begünsiigen, wurden in der fünften Acte Wil-helms und Mariens, im siebzehnten Kapitel, Eisen,Kupfer und Mundic *), wenn sie aus brittischen Erzen
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*) Mundic ist ein, England eigenthümliches Halbmctall, wel-ches mit der künstlichen Mischung, die man Tombak oder Halb-gott, (Similoi ) nennt, einige Achnlichkeit hat, indem es selbsteine natürliche Mischung von Kupfer mit Zink und Arscnikaler«zen ist- Der Markasit ist die Stewart, aus welcher dieses Halb-metall gezogen wird. Man konnte es natürliches Messing nen-nen, weil der Galmey, Ler mit Kupfer gemischt, dasselbe jUMMessing macht, selbst ein nicht völlig gereinigter Zink ist. —>Ich verdanke diese Erklärung, welche ich in verschiedenen Schrif-