Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
630
Einzelbild herunterladen
 

ner, der zu hundert und zwölf Pfunden gerechnet wird,einen Schilling zu bezahlen. Auch ist ihnen ein Rück-zoll von zwey Durcheilen der Accise, womit diese Waa.re belegt ist, auch alsdann, wenn sie ohne weitereZubereitung ausgeführt wird zugestanden worden.Alles verarbeitete Leder darf Zollfrei) ausgeführt werden;und der Versender kaun überdieß noch die ganze Accis-abgabe als Rückzoll verlangen. Unsere Viehhändlerbleiben hingegen immer noch dem alten Monopole unter-worfen. Diese Leute leben einer von dem andern ge-trennet, und in allen Gegenden des Landes zerstreuet.Daher können sie nur mit vieler Mühe zusammen treten,und sich über die Absicht vereinigen, entweder ihrenMitbürgern ein Monopol aufzubürden, oder sich voneinem Monopole, das andere Leute ihnen aufgebürdethaben, los zu machen. Dieß ist aber für Manufactu-risteu von jeder Art, die in allen großen Städten, inzahlreichen Haufen beysammen leben, etwas leichtes.Sogar die Hörner vom Rindviehs dürfen nicht ausge-führt werden; und die zwey unbedeutenden Gewerbe derHorndrechsler und Kammacher genießen also ein Mono-pol wider unsere Viehhändler.

Die Ledermanufactur ist nicht die einzige, deren Er-zeugnisse, vermöge der Verbothe und Abgaben, andersnicht, als bis zur Voll ndung verarbeitet, ausgeführtwerden dürfen. So lange an einer Sache, um sie zumunmittelbaren Gebrauch oder Verbrauch tüchtig zu ma-chen, noch etwas zu thun übrig ist, glauben unsere Ma-nusacturisten ein Vorrecht zu haben, ihr diese Vollen-dung selbst zu geben. Die Ausfuhr des wollenen Garnsin der Gestalt wie es zum Weben oder Stricken erfordert

wird,