6l9
wirkt. Der Schiffer und seine Leute, die davon Wis-senschaft haben, verlieren ihre Güter, und muffen dreyMonate Gefängniß leiden. Einem spätern Scatute zuFolge wird der Schiffer mit halbjährigem Gefängniß be-legt. Um die Ausfuhr der Wolle zu verhindern, hatman dem ganzen inländischen Verkehr mit derselben sehrenge und drückende Fesseln angelegt. Sie darf in kei-nen Kisten, Fässern, Koffern oder Schachteln und der-gleichen versendet, sondern muß in Ballen, mit Leder
oder
cleric-le auf eine bloße Milderung der Strafe eingeschränkt, dac» zuvor sich bis zu einer völligen Straflosigkeit des Verbrechersausgedehnt hatte. Auf der andern Seile ließ man an der Nach-sicht , die man gegen die Geistlichkeit billig fand, auck die welt-lichen Stande immer mehr und mehr Theil nehmen. Heutezu Tage isi daher diese Rechtswohlthat bey der englischen Cri,nuna!.-Justiz nicht sowohl das Vorrecht eines gewissen Standes,als vielmehr eine Nachsicht bey gewissen Arten der Verbrechenüberhaupt — be» solchen nehmlich, deren in den Gesetzen be-stimmte Strafe,! in den meisten Fallen zu hart schienen. Indiesen bat sie die Folge, daß Handlungen, welche Las Gesetzfür Fclonie erklärt, und die deswegen mit dem Verluste derGüc<r, bürgerlicher Unehre, und der Unfähigkeit zur Beklei-dung öffentlicher Aemrer, oder zur Trcikung bürgerlicher Ge-werbe verbunden waren, hiervon besrcyet sind, und nur durchGefängniß oder Transportation auf eine Zeit lang bestraft wer,den- Weiches diejenigen Fälle sind. wobey das tz-mesiciumcleiiaalc nach dem englischen Crimiual-Rechte statt findet, dießist eine verwickelte und weitniustige Untersuchung. ES wirdangenommen, daß, wenn bey einer dictirten Todesstrafe daskencklcium clerlcsle nicht statt finden soll, "in ausdrücklicherZusatz im Gesetze dieses anzeigen müsse. Daß bey Hochvc-rath,Mord. Straßenraub und allen Verbrechen, welche die öffent-liche Sicherheit stören, diese Rcchtswvhlthat wegfallt, laßt sichaus der Natur der Sache vermuthen, und die englischen Ge-setze stimmen mit dieser Vermuthung übercin. Man s. Black-stancs oft angeführtes Werk im 4 ten Bande, G. ;58.
A. d.U-