Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
618
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Nutze gemocht hatte. Wenn die, des Vergehens über»wicsene Person, die Strafe, innerhalb dreyer Monate nachdem Urtheilssyruche nicht bezahlen kann: so soll sie aufsieben Jahre ves Landes verwiesen werden: und kömmtsie vor Ablauf dieses Zeitraums zurück: so ist sie derStrafe der Felonie, ohne daß ihr daö benekicium cle-ricale*) zu statten kömmt, unterworfen. Wenn derEigenthümer des Schisses um das Vergehen weiß: sohak er sein Eigenthum an dem Schiffe und Gerüche ver-wirkt.

*) Das dsriescmm clcnHk, oder die Begünstigung, welche einemvor Gcrick't Angeklagten den Charakter eines Geistlichen giebt,war ursp! anglich nichts anders, als die Pcfrepung von der bür-gerlichen Gerichtsbarkeit, ein der Ruhe der Staaten und einerlmpartepischcn Rechtspflege sehr nachtheiliges Vorrecht, wel-ches sieb aber die römische Geistlichkeit, in den Zeilen ihrerHerrschaft fast durch ganz Europa zuzueignen wußte. In Eng-land ist diese Ausnahme niemahls vollständig anerkannt worden.Lider a» die Stelle derselben trat eine Gewohnheit, die zu ebenso großen Mißbrauchen Anlaß gab, als die aus der gänzlichenUnabhaiigiakcit der Geistliche» von dem weltlichen Richter hat-ten entstehen können. Es wurde nehmlich sichern, der die geistli-chen Lrdincc' empfangen hatte, wenn er eines Verbrechenswegen angeklagt wurde, gestattet, daß seine Sache, nachdemsie vor einem bürgerlichen Gerichtshöfe untersucht und abgeur-theilt worden war, von einem geistlichen Gerichte von neuemrevidirt werden durste; da denn sehr oft derjenige seine LeSsprc«chung erhielt, den der weltliche Richter für schuldig erkannthatte. Um dieses beneticinm auf eine größere Anzahl auszu-dehnen, wurden alle die zu den Geistlichen gerechnet, welche,rhne ein kirchliches Amt zu bekleiden und die Weihe erhaltenzu haben, nur die einem Geistlichen nvthigen Kenntnisse besä,ßcn; und diese Kenntnisse sanken endlich so tief herab, daß manbloß beweisen durfte, lesen zu können. Aber eben diese großeAusbreitung der geistlichen Vorrechte wurde die Veranlassung,Geistliche und Layen, in Absicht der Bestrafung der Verbrocheneinander wieder näher zu bringen, so wie es die allgemeine Ge-rechtigkeit fordert. Von der einen Seite wurde das ben-6cmm

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