Januar 1770, bis zum ersten Januar 1791. Fürdie ersten sieben Jahre war die Prämie fünf und zwan-zig, für die zweyten, zwanzig, und für die drittenfünfzehn Pfund St. auf jede, hundert Pf. St. werthe,Quantität. Die Behandlung des Seidenwmms, unddie Bereitung der Seide erfordern so viel Handarbeit,und die Arbeit ist in Amerika so theuer, daß sogar diesehohe Prämie keine große Wirkung gethan haben soll.
Die sechste Prämie wurde durch die eilste Acte Ge-orgs des dritten, im fünfzigsten Kapitel, auf die Ein-fuhr der Pipensiäbe, Faßdauben und Faßböde» ausden britkischen Pstanzungen bewilliget, und sollte neunJahre lang, vom ersten Januar 1772 bis 1781, dau-ern. Für die ersten drey Jahre bestand die Prämie insechs, für die zweyten in vier, und für die dritten indrey Pfunden St. auf eine gewisse Quantität von jederGattung.
Die siebente und letzte Prämie dieser Art wurde inder neunzehnten Acte Georgs des dritten, im Z7stenKapitel auf die Einfuhr deö irländischen Hanfs bewil-liget. Sie soll, wie die Prämie auf die Einfuhr desamerikanischen Hanfes und Flachses, ein und zwanzigJahre, vom 2 4sten Junius 1779 bis zum 24sten In-nius i Zoo dauern. Sie ist ebenfalls auf drey gleicheZeiträume, jeden von sieben Jahren, vertheilt, undder Betrag dieser irländischen Prämie ist mit der ame-rikanischen einerley; jedoch erstreckt sie sich nicht, wiediese letztere, auf die Einfuhr des unbereiteten Flachses.Durch eine solche Ausdehnung würde der Anbau dieserPflanze in Großbritannien zu viel gelitten haben. Dadiese Prämie bewilliget wurde, stand die brittische Re-gierung