Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
611
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auf die Einfuhr des Hanfs und unbereileksn Flachses ausden brircischen Pflänzlingen. Diese Prämie war aufein und zwanzig Jahre, vom rzsien JuniuS 1764 biszum 2 4sten JuniuS 178; bewilliget. In den erste»sieben Jahren bestand sie aus acht, in den zweyten aussch s, i.iid in den dritten aus vier Pfunden Sr. auf jedeSch.ffswmie. Sie wurde nicht auf Schottland ausge-dehnt, weil dieß Eizeugniß unter dessen Himmelsstrichenicht gut sortköimnt, wiewohl in Schottland zuweileneine kleine Quantität Hanf von geringerer Guts erbauetwird. Wenn man auf die Einfuhr des schottischenFlachses nach England eine solche Prämie gesetzt hätte: sowürde dieß d-nr einheimischen Erzeugnisse in den südlichenProvinzen Großbritanniens zu viel Eintrag gethan haben»

Die vierte Prämie wurde in der fünften Acte Ge-orgs des dritte», im 4 5sten Kapitel auf die Einfuhrdes Holzes aus Amerika zugestanden, und zwar aufneun Jahre, vom erste,-Januar 17 5 6, als znm erstenJanuar 1775. Während der ersten drey Jahre sollteauf jede hundert und zwanzig gute Stämme ein PfundSt. und für jede Schiffsladung von fünfzig Cubicfußbehauenen Zimmerholzes zwölf Schillinge bezahlt wer-den. Während der andern drey Jahre war die Prämieauf die Stämme funfz hn, und auf das Zimmerholzacht Schillinge, und wählend der letzten drey Jahre zehnSchillinge auf die Stämme, und fünf Schillinge aufdas Zimmerholz.

Die fünfte Prämie bestimmte die neunte Acte Ge-orgs des dritten im zgstcn Kapitel, auf dieEinfuhr derrohen Seide aus den bri'trischen Pflanzungen. Siesollte ein und zwanzig Jahre lang dauern, vom ersten

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