Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
607
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lenke und Manufackurherren, der gesetzgebenden Machtabgedrungen worden sind. Indessen sind sie sehr gerechtlind billig; nnd wenn sie, den Statsbedürfnissen un-beschadet, ans alle übrigen Materialien zu den Manu-fakturen ausgedehnt werden könnten: so würde zuver-

lässig daö gemeine Beste dabey gewinnen.

Allein die Habsucht unserer großen Manufackurin-haber hat diese Vesreyungen noch auf viele andere WaGren ausgedehnt, die nicht füglich als das rohe Materialzu ihren Arbeiten angesehen werden können. Durch dieActe aus dem vier und zwanzigsten Jahre Georgs deszweyten, im 46sten Kapitel, wurde der geringe Ein-fuhrzoll von einem Pfennig auf jedes Pfund fremden un-gebleichten Garns gelegt. Vorher war es weit hohemAbgaben unterworfen, nehmlich sechs Pfennigen von je-dem Pfunde Se^elgarns, einem Schillinge von jedemPfunde französischen und holländischen Garns, und zweyPfund St. drcyzehn Schillinge und vier Pfennige vonjedem Zentner preussischen oder russischen Garns. Dochunsere Mannsacmrinhaber waren mit dieser Verminde-rung noch nicht zufrieden. In der neun und zwanzigstenActe eben dieses Königes wird auf die Ausfuhr der brit-tischen und irländischen Leinwand, wovon die Elle nichtmehr als achtzehn englische Pfennige kostet, eine Prä-mie gesetzt; und in eben diesem Gesetze wird selbst jenegeringe Abgabe von dem eingeführten ungebleichten Gar-ne abgenommen. Gleichwohl gehört weit mehr Gewerb-sieiß dazu, aus dem Flachse Garn zu bereiten, als ausdem Garne Leinwand zu machen. Die Arbeit des Land-manns, der den Flachs erzeuget, und der ihn bereitet,ungerechnet: so werden wenigstens drey oder vier Spin-ner