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Regierung zu Nutze machen, und die Rechtspflege ver-kehren, um diejenigen zu necken und zu Grunde zu rich-ten, die ihnen den einem Handelszweige, den sie durchgeheime, oder wenigstens nicht öffentlich anerkannteAgenten zu betreiben für gut finden, Eintrag thun. Nunerstreckt sich aber der Privathandel der Bedienten überviel mehr Artikel, als der allgemeine Handel der Ge-sellschaft. Dieser letztere begreift bloß den Handel nachEuropa, und etwas von den, auswärtigen Handel desLandes. Der Privathandel der Bedienten hingegenwürde sich auf alle verschiedene Zweige des inländischenund auswärtigen Handels ausdehnen. Das Monopolder Gesellschaft kann nur den Zuwachs derjenigen über-flüssigen Erzeugnisse aufhalten, die, bey völliger Han-delsfreyhert nach Europa, ausgeführt werden würden.Das Monopol der Bedienten unterbricht das Wachs-thum j-Ler Art von Erzeugnissen, mit welchen sie Han-del treiben wollen, die Erzeugnisse mögen zum inländi-schen Verbrauche, oder zur Ausführung bestimmt seyn:folglich geht es damit um, die Cultur und die Bevölke-rung des ganzen Landes zu vermindern. Es muß dieErzeügnisse von jeder Gattung, selbst der Lebensbedürf-nisse, so bald es den Bedienten der Gesellschaft einfallt,damit zu handeln, bis auf eine solche Quantität herun-ter bringen, daß die Bedienten sie nicht nur so wohlfeilkaufen, sondern auch mit einem so hohen Geraumste wie-der abfetzen können, als cö ihnen gut dünkt.
Schon die Lage, worin sich diese Leute befinden,bringt es mit sich, daß sie ihr eigenes Interesse, zumSchaden des Landes, über das sie herrschen, weit stren-ger verfolgen, als ihre Herren das ihrige. Das Landhört ihren Herren, denen die Wohlfahrt ihres Eigen-thums