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2 (1799)
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kel dazu hätte; und diese hak er nicht. Es wäreschlechterdings unmöglich, unter alle bedeutende, Ein«stuß h 'bende Glieder jeder Kolonieversammlung so viel,von der Regierung des britttschen Reichs abhängige Aem-ter, oder di Erlaubniß, sie an andere zu vergeben, aus-zutheilen, daß diese Glieder die Gunst ihrer Landsleuteauf- Spiel setzen, und ihren Constituemen Steuern auf-legen sollten, um die allgemeine Landesregieruna zu un-terstützen : denn dies? Regierung würde doch ihre Eiu-ktt'-.ce größee'ttmils unrer Leute vertheilen, die jenenMi'güeoern ganz fremd wären. Ueberdieß könnte dieRegierung nichr allezeit wissen, welche Glieder der Ko-!o -'eoertz.mmlungen das meiste Ansehen und den stärk-sten Ei-stutz hätten; man würde also oft manchen wich-tigen Mann beleidigen; man würde oft den Unbedeu-tenden zu gewinnen suchen, und Mißgriffe dieser Artwürden ein solches Regierungssystem für die Kolonienganz unausführbar machen»

Sodann können die Versammlungen der Koloniennicht wohl beurtheilen, was zur Unterstützung und Ver-theidigung des ganzen Reichs erfordert wird. DieseVorsorge hat man ihnen nie anvertraut. Sie ist wederihres Amcs, noch haben sie Mittel in Händen, die nö-thigen Nachrichten darüber einzuziehen. Die Versamm-lung einer Provinz gleicht den Vorstehern eines Kirch-spiels. Beyde können wohl über die Angelegenheitenihres Bezirks urtheilen, aber von dem, was den gan-zen Staat betrifft, haben sie keine Kenntniß. Die Ver-sammlung kann nicht einmahl richtig beurtheilen, in wel-chem Verhältnisse ihre Provinz gegen das Reich über-haupt steht, und wie reich und wichtig sie in Verglich