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So sind auch Großbritanniens Kolonien bey derAusfuhr ihrer üdei flüssigen Erzeugnisse mir in Ansehunggewisser Waaren auf den Verkauf an den Muttersiaateingeschränkt. Diese Waaren sind in derSchisfahrtSacteund in einigen nachherigen Acten ausdrücklich genanntworden, und heißen daher genannte Waaren, (enu-merareck aommc>6itie8) Die übrigen heißen unge-nannte, (non - enumeratecl) und können unmittel-bar nach andern Landern ausgeführt werden, wofern cSnur in briktischcn Schiffen, oder in solchen Kolonieschif.fen geschiehet, wovon der Eigenthümer und drey Vier-theile der Seeleute brittische Unterthanen sind.
u ter den ungenannten befinden sich einige vonden wichugsten amerikanischen und westindischen Pro.ducken: Gecreide aller Art, Nutz- und Zimmerholz,
eingesalzene Lebensrnittel, Fische, Zucker und Rum.
Getreide ist natürlicher Weise der erste und wichtig,sie Gegenstand bey der Cultur aller neuen Kolonien.Wenn ihnen erlaubt wird, einen sehr ausgebreiteten Ab-satz davon zu machen: so muntert das Gesetz sie auf, vielmehr Getreide, als in einem dünnbewohnten Lande ver-zehrt wird, zu bauen, und so für den reichlichen Unter-halt einer immer zunehmenden Volksmenge im vor-aus zu sorgen.
In einem mit Waldung ganz bedeckten Lande, woZimmerholz wenig oder nichts gilt, sind die zum Aus-roden der Wälder erforderlichen Kosten das vornehmsteHinderniß der Benutzung des Bodens. Wenn nun denKolonisten erlaubt wird, einen sehr auSgebreireten Holz-handel zu treiben: so crleichcertert das Gesetz die Cultur
Ii z dadurch,