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äusserunq der Ländereyen lei'clik; und wer einen clusge«breiteten Strich Landes verliehen beken.men hak, srndetgemeiniZlich seilten Vortheil dabey, den größten Theil
dessel-ben Eroberer in England cinaeführt, und unter seinen nächstenNachfolgern beynahe allgemein acworden sind; und in die, wel-che tree soccaZe , oder nach dem barbarischen Latein, worausjene englische» Weiter entstanden sind, renemanra Ilb-ri tocca-x>> hcissen. Der Ursprung dieses Namens, und d,e Natur die-ses Eigenthums ist ein (tzcgestand einer weikläuftigcn Erörterungin Vlackstones mehrmahlcn angeführtem Merke, im 6tcn Kapi-tel des -tcn Buchs- Nach der wahrscheinlichsten Meinung,für welche sich Blackstone erklärt, ist das Work aus dem An-gelsächsischen toc entstanden, welches Freyheit, oder Privile,gium bedeutet. Und die Sache, — die dadurch angezeigte be-sondere Art des Landbesitzes, schrieb sich ebenfalls schon aus dcikZeiten der Anaelsachsischen Regierung her, und war ein Ucber-rcst der allen Freyheiten, die durch die Eroberung der Normätt-ncr auf den meisten Gütern, durch Einführung eines neuenLchnrcchls, verloren ging; aber »ach und nach, da der Geistder Zeit und der englischen Verfassung der Freyheit wieder gün-stiger zu werden anfing, auch fast allenthalben wieder hergestelltwurde. An sich gab zwar das cigenilichc Ritter - oder militäri-sche Lehngul dem Eigenthümer einen höher» Rang, als das II-berum loecaZiiim , aber es war dafür auch mit größer» Lastenverbunden. Die Hauptcharaktere von beyden giebt Blackstoneso an: daß bey dem Riltergule die Dienste, zu welche» der Ei-genthümer verpflichtet war, persönlich, und eben deßwegen un-bestimmt, bey den Gütern hingegen, die töee toccaZe heisscn,bestimmt, und gemeiniglich in eine Ecldabgabe verwandelt wa-ren ; und daß die sehr lästigen Vorrechte des Lehnsherrn beyden erster», die Vormundschaft über unmündige Erben zu füh-ren, und elternlose Erbröchter zu vcrhcyrathen, bey den letzter»wegfielen. Aber auch dieser Unterschied hat seit 1660, — derZeit der Wiederherstellung der Königswürde und Karls deszweyten — aufgehört; und jetzt werden die Güter beyder Ar-ten unter dem Titel und mit den Rechten v»n lr-e and commow
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