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2 (1799)
Entstehung
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sie nach ein Paar Geschlechtsfolgen wieder vertheilt seynwerden» In den übrigen englischen Kolonien findetzwar, wie »ach englischen Gesehen, das Recht der Erst.geburt statt. Allein in allen englischen Kolonien machtdie Arr der Eigenthnmsrechte, welche bey der Vergebungder Ländereyen dem V sihnehmcr ertheilt werden, undwelche mit denen übereinkommen, welche man in der eng-lischen Rechtssprache tree 8oLLN^e *) nennt, die Ver-

auße-

*) Es ist bekannt, daß nach dem System des englischen Civil--Rechts das Eigenthum der Ländereyen durchaus als ein Lchns-besitz, oder als ein von einem Höher», vornehmlich vvi» Kv<lüge, unter gewisse» Bedingungen und ausgelegten Verpflich-tungen bewilligtes und.geschenktes Eigenthum betrachtet wird.Deßwegen heißt in der englischen Rechissprachc, jedes Landci-genthum, von welcher Art es auch sonst seyn mag, ein eenure,das heißt, etwas, welches man von der Hand eines andern er-halten hat; und jeder Gutsbesitzer ist ein len-mr, ein KoneKcia-rius des Königs, oder eines Lords. Diese ccnurcs sind aberwieder von verschiedener Art, und haben verschiedene Name»,nachdem die damit verbundenen Rechte verschieden sind- Dieerste große Abtheilung von renurcs war vor Alters in England,wie in allen Landern EurvpenS, die zwischen freyen, und mitLeibeigenschaft oder Knechtschaft belasteten Gütern, zwischenkrec rsnures und rennrcs ok villenagc. Dieser Unterschied falltzwar, seit der gänzlichen Abschaffung der villcnaze oder derDiensibarkeit in England, weg: aber doch ist noch eine Art vontamires, die aus dem dienstpflichtigen Eigenlhumc entstandenist, in denjenigen Gütern übrig geblieben, welche copyliolllsheißen, und die von den kr-eliolll;, außer andern Eigenthüm-lichkeiten, auch dadurch verschieden sind, daß ihr Besitz keinRecht giebt, bey den Wahlen der Parlamentsglieder für dieGrafschaft, wozu das copykolä gehört, mit zu stimmen. Wasdie freyen Lehngüter betrifft: so wurden dieselben vormahlswieder eingetheilet, in die eigentlichen Ritter - oder militärische»Lehen, welches diejenige» sind, die vornehmlich durch Wilhelm

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