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was sie am Scblagschaße verlöre, an dem Preise derBarren wieder gewinne!,; und was sie am Preise derBarren gewönne, am Schlagseite wieder verlieren.Sie würde also bey dem ganzen Verkehr weder Scha-den noch Gewinn haben, und in diesem, wie in denvorhin bemerkten Fällen, weder besser noch schlechterdaran seyn, als wenn gar kein Schlagschatz stattfände.
Wenn die Abgabe von einer Waare so mäßig ist,daß sie nicht zum Schleichhandel reißet: so wird die Ab-gabe von dem Kausmanne, der mit dieser Waare han-delt, zwar vorgeschossen, aber nicht eigentlich bezahlt,sondern auf die Waare geschlagen. Die Abgabe be-zahlt am Ende der letzte Käufer oder der, welcher sieverbraucht. Die Münze hingegen ist eine Waare,mit welcher jedermann handelt. Wer sie kaust, will siewieder verkaufen, und in Ansehung ihrer, giebt es ge-wöhnlich keinen letzten Käufer, oder Consnmemcn,.Wenn also die auf das Prägen gelegte Abgabe so min -ist, daß sie keine falschen Münzcr veranlaßt: so ä . ,zwar jedermann die Abgabe vor, aber inemcM be^,,.sie am Ende, weil sie ein jeder in dem erhöhecen Wn.heder Münze wieder erhält.
Ein mäßiger Schlagschuß kann daher in keinemFalle der Bank, oder einem Privatmanne, der Bar-ren zum Alismünzen in die Münze giebt, die Unkostenvermehren; und der Mangel eines mäßigen Schlag-schatzes kann sie in keinem Falle vermindern. Es mageinen Schlagschatz geben, oder nicht — wenn nur dieumlaufende Münze ihr volles gesetzmäßiges Gewicht hakdso kostet das Ausmünzen niemandem etwas; und wennsie ihr volles Gewicht nicht hat: so muß das Ausmünzen
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