Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
460
Einzelbild herunterladen
 

462

die umlaufende Goldmünze, obgleich um zwey vomHundert zu leicht, dennoch gleichen Werth mit derQuantität ungemünzren Goldes, gehabt haben, welchesie eigentlich hätte enthalten scllen; der Werth derFa-^on hakte alsdann den Abgang am Gewichte erseht.Nun märe zwar noch der Schlagschoh zu bezahlen ge-wesen ; und da dieser zwey vom Hundert betragen hätte:so wäre der Verlust zwey vom Hundert gewesen, dasist, gerate soviel, aber auch nicht mehr, als er wirk«lich bccrug.

Hätte der Schlagschatz fünf vom Hundert bekra«gen, und wäre die nmlaufende Münze nur um zweyvom Hundert zu leicht gewesen: so hätte alsdann dieDank auf den Preis der Goldbarren drey vcm Hundertgewonnen. Da sie aber einen Schlagschatz von fünfvom Hundert für daö Ausprägen zn bezahlen gehabthatte: so würde ihr Verlust bey dem ganzen Geschäftewiederum gerade zwey vom Hundert gewesen seyn.

Hatte der Schlagschatz nur eins vom Hundert be-tragen, und wäre die nmlaufende Goldmünze um zweyvom Hundert zu leicht gewesen: so hätte alsdann dieBank aus den Preis der Goldbarren nur eins vom Hun-dert verloren. Da sie aber auch für den Schlagschußeins vom Hundert zu bezahlen gehabt hakte: so würdeihr Verlust in diesem Falle, wie in den übrigen Fallen,zwey vom Hundert gewesen seyn.

Wenn ein mäßiger Schlagschuß genommen würdeund die Münze zugleich ihr volles gesetzmäßiges Gewichthätte, wie dieses seitdem letztem Umprägen, bis aufeine Kleinigkeit, der Fall ist: so würde die Bank das,

was