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Markt zu versenden, heißt offenbar das gemeine Gesetzder Gerechtigkeit, einer Einbildung von gemeinem Be-sten, einer Art von Skaatsraison aufopfern; ein Ver-fahren der gesetzgebenden Gewalt, das nur in Fällender allerdringendsien Nothwendigkeit ausgeübt werdensollte, und nur alsdann verzeihlich seyn kann. Der Preis,bey welchem die Getreideausfuhr verbothen wird, wennsie denn ja verbothen werden soll, müßte immer ein sehrhoher Preis seyn.
Man kann die Gesetze, welche das Getreide betref-fen, mit den Gesetzen, welche die Religion betreffen,vergleichen. Die Menschen fühlen sich bey dem, wassich auf ihre Erhaltung in diesem Leben, oder auf ihreGlückseligkeit in dem zukünftigen beziehet, so sehr inter-essirt, daß die Regierung ihren Vorurrheilen nachgeben,und um die öffentliche Ruhe zu erhalten, das Systemeinführen muß, womit sie zufrieden sind. Aus diesemGrunde finden wir vielleicht so selten ein vernünftigesSystem eingeführt, wobey man Rücksicht auf den eine»oder andern dieser beyden Hauptgegenstande genommenhätte.
IV. Das Gewerbe des Zwischenhändlers, derfremdes Getreide einführt, um es wieder auszuführen,trägt zur reichlichen Versorgung des einheimischen Mark-tes bey. Zwar hat er bey diesem Handel nicht unmit-telbar den Zweck, sein Getreide im Lande zu verkaufen.Aber gemeiniglich ist er dazu geneigt, und zwar für einenviel geringern Preis, als er im Auslande hoffen könnte,weil er sodann die Kosten des Ein - und Ausladens, derFracht und Assecuranz erspart. Die Einwohner solcherLänder, welche durch den Zwischenhandel die Niederlage
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