Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
440
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und Kornkammer anderer Länder werden, können sehrselten selbst Mangel leiden. Wenn also"gleich der Zwi-schenhandel den mittlern Geldpreis des Getreides beyminländischen Verkaufe um etwas herabsetzte: so würdeer doch den reellen Werth desselben nicht vermindern, son-dern nur den reellen Werth des Silbers um etwas ver-mehren.

Der Zwischenhandel mit Getreide war in Großbri-tannien, in den gewöhnlichen Fallen stillschweigend ver-bothen; denn auf die Einfuhr deS fremden Getreides wa-ren hohe Zölle geleat, für die meistentheils keine Ruck-zölle gegeben wurden. In außerordentlichen Fallen,wenn nehmlich eine Theurung die Aufhebung diesec ZölleLurch temporelle Statuten nothwendig machte, durftekein Getreide ausgeführt werden. Also war durch dieseGesetzgebung aller Zwischenhandel so gut als verbothen.

Das System von Gesetzen, welches mit der Er-richtung der Ausfuhrprämie zusammenhängt, scheint dieLobsprüche, womit man es belegt hat, keineswegeS zuverdienen. Der Wohlstand, und der verbesserte Acker-bau von Großbritannien, der diesen Gesetzen so oft zuge-schrieben worden ist, kann sehr leicht aus andern Ursa-chen erklärt werden. Die Sicherheit, womit nach brit-ischen Gesetzen jedermann die Früchte seiner Arbeit ge-nießt, ist allein hinreichend, diesen und zwanzig andernungereimten Handelsgesetzen zum Trotze, ein Land blü-hend zu machen; und diese Sicherheit wurde durch dieRevolution, fast zu eben der Zeit, als die Prämie ein-geführt wurde, fest gegründet. Das natürliche Bestre-ben jedes Menschen, seine Unistände zu verbessern, wenn«s sich mit Freyherr und Sicherheit äußern darf, ist ein

so