Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
434
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Die Noth, welche die strenge Handhabung dieserGesetze in theuern Jahren über das Volk gebracht hätte,würde wahrscheinlich sehr groß gewesen seyn. Aber un-ter solchen Umstanden sind sie gemeiniglich durch einst-weilige Statuten, welches die Einfuhr des fremden Ge-treides auf eine bestimmte Zeit erlaubten, ausgesetzt wer-den. Die Nothwendigkeit dieser temporellen Gesetze be-weiset die Unschicklichkeit des allgemeinen.

Diese Beschränkungen der Einfuhr sind zwar älter,als die Ausfuhrprämien, aber von eben dem Geiste, undaus eben den Gründen eingegeben worden. So schäd-lich diese und andere Einschränkungen an und für sichselbst seyn mögen: so wurden sie doch in der Folge, durchdie Einführung der Prämien, nothwendig. Wenn derQuarrer Weihen weniger oder nicht viel mehr galt, alsacht und vierzig Schillinge: so konnte fremdes Getreideentweder zollfrei), oder gegen einen geringen Zoll, ein-geführt, und, vermöge der Vergütung der Prämie, zumgroßen Nachtheil der Staatseinkünfte, wieder ausge-führt werden; wodurch denn die ganze Anstalt, mit wel-chcr es auf erweiterten Absatz deö inländischen Gewäch-ses,

Wenn der Quarter

weiyen bis 4 Pf. St- galt, war die Abgabe z - — -über 4 - - ungefähr r - 4 ^

Mal; darf, vermöge der Dill, die jährlich wegen der Auflageauf das Mal; gemacht wird, gar nicht eingeführt werden.

Jene verschiedenen Abgaben wurden zum Theil durch dieActe aus dem rrstcn Regicrungsjahre Karls des Zwenken, andie Steile der alten Subsidie, aufgelegt, theils durch die neueSubsidie, durch die Ein Drittel - und die Zwev Drittel-Subrsidie und durch die Subsidie v»m I. 1747.