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den Quartcr, mit einer Abgabe von sechzehn Schillin-gen, und wenn der Preis nicht höher war, als vierPfunde St. mit einer Abgabe von acht Schillingen, ausden Omaner, belegt. Der erste Preis hat seit mehr alseinem Jahrhunderte nur bey sehr großem Mangel, undder letztere, meines Wissens, gar niemahls statt gefun-den. Bis indessen der Weihen den einen Preis über-stieg , war er durch dieses Statut einer sehr starken Ab-gabe, und bis er den andern überstieg, einer Abgabeunterworfen, die so gut als ein gänzliches Verboth war.Die Einfuhr der übrigen Getrcidearten war ebenfallsnach Verhältniß der Preise, durch hohe Zölle einge-schränkt. *) In der Folge wurden diese Abgaben im-mer mehr erhöhet.
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*) Vor dem dreyzchntcn Regierungsjahre des jetzigen Königs,mußten, bey der Einfuhr nachstehender Gctreideartcn, diehinzu gesetzten Abgaben bezahlt werden:
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