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sehe Handel drirch Versorgung des einheimischen Vmrk-kes zur Aufnahme des Ackerbaues dreyßig mahl mehrbeytrage», als der Ausfuhrhandel.
Ich habe zu der politischen Rechenkunst kein großesVertrauen, und möchte die Richtigkeit dieser Berechnun-gen eben nicht verbürgen. Ich führe sie nur an, umzu zeigen, wie unbedeutend in den Augen verständigerund erfahrner Leute, der auswärtige Getreidehandel ge-gen den inländischen ist. Die große Wohlfeilheit desGetreides in den Jahren, unmittelbar vor Einführungder Ausfuhrprämie, kann vielleicht als eine Wirkung die-ses Statuts Karls II. mit Recht angesehen werden. Eswurde mehr als fünf und zwanzig Jahre vorher gegeben,und hatte also Zeit genug, seine Wirkung zu äußern.
Was ich über die drey andern Gattungen des Ge-treidehandels zu sagen habe, wird durch wenig Worteerläutert werden können.
II. Der Handel des Kaufmanns, der fremdes Ge-treide zum inländischen Verbrauche einführt, trägt offen-bar zu der unmittelbaren Versorgung des inländischenMarktes bey, und muß in diesem Betrachte dem Volkeüberhaupt unmittelbaren Nutzen schaffen. Er erniedri-get zwar einigermaßen den mittleren Geldpreis des Ge-treides, aber er vermindert nicht dessen wahren Werth,oder die Quantität Arbeit, welche damit betrieben wer-den kann. Wenn die Einfuhr zu allen Zeiten frey wä-re: so würden unsere Pächter und Gutsherren, ohneZweifel, ein Jahr ins andere gerechnet, aus ihrem Ge-treide weniger Geld losen, als jetzt, da die Einfuhr diemeiste Zeit so gut als verbothen ist; aber ihr gelösetes
Geld