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2 (1799)
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telspersonen, die sich bey dem kiilmidischm Absäße zwi-schen den Erbauer und den Verzehret stellen.

Die altere europäische Polizey scheint, anstatt die-sen Volkshaß gegen ein für das gemeine Beste so heil-sames Gewerbe zu unterdrücken, ihn vielmehr gut ge-heimen und begünstiget zu haben. In der zcen und 6tenArte Eduards VI. im i 4 kenKapitel, ist enthalten, daß,wer Getreide auflauft, um es wieder zu verkaufen, alsein unredlicher Wucherer angesehen, und zuni crstenmah-le mit zweymonarlichem Gefängniß und dem Verlustedes Werthes vom Getreide; zum zweyten mit sechsmo-nacliüwm Gefängniß und dem Verluste des doppeltenWerthes, zum drittenmahie mit dem Pranger und Ge-fängniß, so lange es dem Könige beliebt, und mit demVerluste aller seiner Habe und seiner Güter bestraft wer-den seil. Die altere Polwey der meisten übrigen euro-päischen Scaaren war nicht bester, als die englische.

Unsere Vorfahren scheinen sich eingebildet zu haben,daß das Volk sein Getreide wohlfeiler von dem ^andwir-the, als von dem Gecrcidehandler kaufen würde, der,wie sie besorgten, außer dem Ankaufgeldc, welches erdem Landwirthe bezahle, noch einen übermäßigen Ge-winn für sich fordern möchte. Sie wollten daher die-sen Handel ganz und gar vernichten. Sie suchten sogarso viel als möglich zu verhindern, daß keine Mittelsper-son irgend einer Art sich zwischen den Erbauer und denVerzehrer stelle; und dahin ging die Absicht der man-cherley Anordnungen, wodurch sie den Handel der soge-nannten Kornhöcker (kic-clers) einschränkten, einen Han-del, den niemand ohne einen Erlaubnisschein, welcher

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