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2 (1799)
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daß sie nothwendig eine Hungersnoth hervorbringen muß.te, wofern die Regierung freyen Handel zulaßt. DirDürre, welche vor wenig Jahren in Bengalen herrsch,te, bäne ohne Zweifel eine sehr große Theurung be-wirb; aber nur unrechte Maßregeln, nur die unver.ständige Einschränkung des freyen Reißhandels, welchevon den Beamten der osiindische» Gesellschaft herrührte,konnten diese Theurung in eine Hungersnoth verwandeln.

Wenn die Regierung, in der Absicht, den Be-schwerden einer Theurung abzuhelfen, allen Getreide-händlern vorschrieb, ihr Getreide zu einen, vermeintlichbilligen Preise zu verkaufen: so bringen sie entwedernicht zu Markte wodurch denn zuweilen schon imAnfange deS Jahres eine Hungersnoth entstehen kann;oder wenn sie es zu Markte bringen: so wird das Volkin den Stand gesetzt und folglich gereiht, den Verrathso schnell aufzuzehren, daß daraus nothwendig eine Hun-gerönoth vor Ende des Jahrs entstehen muß. Die völ-lige, unbeschrankte Freyheit deS Getreidchandelö ist daseinzige wirkiame Vorbaunngsmittel gegen das Elend ei-ner Hungerönokh, so wie sie das beste Linderungsmit-tel gegen die Beschwerden einer Theurung ist; denn dasUebel eines wirkliche» Mangels kann nicht aeheilet, son-dern nur erträglicher gemacht werden. Kein Handel ver-dienet und bedarf so sehr des Schutzes der Gesetze, weilkein anderer Handel dem Haste des Volkes so sehr aus-gesetzt ist.

In Mangekjahren schreibt der gemeine Mann sei-ne Noth dem Getreidehändlcr zu, und macht diesen zumGegenstände seines Hasses und Unwillens. Anstatt nun,daß der Getreidehändlcr bey solchen Gelegenheiten seinSmith Unters. 2. Th. D d Glück