Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
411
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Eirlgeschobene Abhandlung, den Getreidehan-del und die darüber vorhandenen Gesetzebetreffend. *)

kann dieses Kapitel nicht beschließen, ohne zu be-merken, daß die Lobsprüche, womit man das.Gessh,welches die Prämie auf die Getreideausfuhr bestimmet,und das damit verbundene System von Anordnungen,belegt hat, ganz unverdient sind. Eins genauere Un-tersuchung der Beschaffenheit des Getreidehandels undder vorzüglichsten brirtischen Geseße, die darauf Bezughaben, wird die Wahrheit dieser Behauptung darthun,und die Wichtigkeit des Gegenstandes wird die Längedieser Abschweifung rechtfertigen.

Das Gewerbe des GekreidehandlerS besteht ausvier verschiedenen Zweigen, welche, wenn sie gleich zu-weilen von einer und derselben Person getrieben werden,doch ihrer Natur nach, vier verschiedene und abgeson-derte Gewerbe ausmachen. Diese sind, erstlich, dasGeschäft dessen, der mit Getreide innerhalb Landes shan-delt; zweytens, des Kaufmanns, der fremdes Getrei-de zum inländischen Verbrauche einführt; drittens, deSKaufmanns, der inländisches Getreide zum auswärtigen

Ver-

*) Ueber diese Materie ist ein sehr lesenswerthcF Werk unter fsl-gendem Titel erschienen: tr^nie)' inro rlie Lorn - t.a-,rs »

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