Gulden entweder in Münze, oder in Barren in ihremSchatze aufbewolne. Daß sie in dies ni Schatze allesdas vermünzte oder unverittsu^zte Metall vorräthig habe,wofür noch gültige Empfcmgscheine vorhanden sind, wel-ches ihr zu allen Zeilen abgefordert werden kau», undwirklich beständig heraus geht und wieder zurück kömmt,leidet keinen Zweifel. Aber ob dieß auch mir dem Thei-le des Fonds der Fall sey, dessen Empfangscheine längsterloschen sind, der in Friedenszeiten nicht abgefordertwerden kann, und der wirklich in der Bank für immer,oder so lange die Verfassung der vereinigten Provinzenbestehet, verbleiben wird, dieß möchte vielleicht nicht si>ausgemacht scheinen. Indessen steht in Amsterdam keinGlaubensartikel so fest, als daß für jeden, als Bank-geld umlaufenden Gulden, sich ein demselben gleichsamentsprechender Gulbe» in Golde oder Silber, in demSchatze der Bank befinde. Die Stadt ist Bürge da-für, daß es sich fo verhalt. Die Bank steht unter derAussicht der vier regierenden Bürgermeister, welche mitjedem Jahre abwechseln. So oft diese ihr Amt antre-ten, untersuchen sie den Schatz, vergleichen ihn mit denBüchern, übernehmen ihn mittelst eines Eides, undübergeben ihn eben so feyerlich ihren Nachfolgern. Ineinem so sittlichen und religiösen lande werden Eide nochin Ehren gehalten. Es scheint also, dasi eine solche Ab-wechselung der Aufseher allein, gegen jedes unbefugteschwernehmen zulängliche Sicherheit gewahre. In allcnden Revolutionen, welche der Parteygeist jemahls in derVerfassung von Amsterdam bewirkt hat, hat die herr-schende Partey nie ihre Vorgänger einer ungetreuen Ver-waltung der Bank beschuldiget. Keine 'Anschuldigunghätte den guten Ruf und das Glück der unterdrücktenSmith Unters. a.T-l). Z P§r-
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