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geld hatte, würde nicht säumen, es aus der Bank zuziehen und in seine eigene Verwahrung zu nehmen.Dadurch möchte die Nachfrage nach Scheinen, ihrenPreis übermäßig hinaus treiben. Die Inhaber dersel-ben würden ihre Erwartungen ausschweifend hoch span-nen, und, anstatt zwey oder drey Proeenr, wohl gardie Halste des Bankgeldes fordern, wofür auf die De-poslta Credit gegeben und Scheine ausgestellt wordenwären. Der Feind, wenn er die Verfassung derBank kennte, möchte vielleicht selbst die Scheine auf-kaufen , um zu verhindern, daß der Schah nicht aus-geleert würde. In einem solchen Nothfälle würde dieBank vermuthlich von ihrer ordentlichen Regel, nuran die Inhaber der Empfangscheine auszuzahlen, eineAusnahme machen. Diejenigen Inhaber der Scheine,welche kein Bankgeld hatten, müßten doch bis aufzwey oder drey Prvcent, den Werth des Depositums,worauf ihre Scheine gegeben worden sind, empfangenhaben. Die Bank würde also, sagt man, in einemsolchen Falle kein Bedenken tragen, entweder in Bar-ren oder in baarem Gelde dasjenige, was die Eigen-thümer des Bankgeldes, die keine Scheine bekommenkönnten, in den Büchern der Bank zu fordern hätten,nach seinem vollen Werthe — und den Inhabern derScheine, die kein Bankgeld hätten, zwey oder dreyProcent, zu bezahlen — das höchste, was unter solchenUmstanden mit Billigkeit gefordert werden könnte.
Selbst in ruhigen Zeiten haben die Inhaber derScheine Vortheil dabey, wann das Agio niedrig steht,um entweder Bankgeld, (und folglich die Barren, diesie vermöge ihrer Scheine aus der Bank ziehen können)
desto