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kchr mit ungemünztcm Golde und Silber zu erleichtern,pflegt die Bank, schon seit vielen Iah^", auch aufGold - und Silberbarren, die bey ihr niedergelegt wer-den , in ihren Büchern Credit zu geben. Sie nimmtdieselben ungefähr um fünf von Hundert unter demMünzpreise an. Zugleich giebt sie einen Empfangschein,oder sogenanntes Ncceplste, wodurch sie denjenigen,welcher das Depositum giebt, oder den Inhaber desScheins, berechtiget, vor Ablauf von sechs Monaten, dieBarren zurück zu nehmen, wenn er der Bank eine ebenso starke Summe in BankgelHe, als das Depositumausmachte, überlaßt, und für das Aufbewahren einVierrheil Proeent, wenn das Depositum in Silber,und ein halbes Procent, wenn es in Golde besteht, be-zahlt. Dabey aber erklärt der Empfangschein, daß,in Ermangelung einer solchen Bezahlung, oder nachAblauf des Termins, das Depositum, zu dem Preise,für welchen es in Empfang genommen, und wofür esin den Uebertragsbüchern ausgeführt worden ist, derBank anheim fallen solle. Waö man auf diese Weisefür das Aufbewahren bezahlt, kann als ein MiechzinSfür eine Niederlage angesehen werden. Daß aberdieser Miethz ins bey dem Golde so viel Höherist, alsbey dem Silber, davon werden verschiedene Ursachenangegeben. Die Feinheit des Goldes, sagt man, istschwerer genau zu bestimmen, als die Feinheit des Sil-bers. Eö können dabey leichter Betrügereyen vorge-hen , und diese verursachen bey dem theuren Metalleeinen großem Verlust. Ueberdieß liegt bey dem Münzfü-ße das Silber zum Grunde, und derStaat sieht es lieber,wie man behauptet, daß die Deposica in Silber, alsdaß sie in Golde gemacht werden.
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