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winnsi einbüßte. So wie man für einen so eben ausder Münze kommenden Schilling nicht mehr Waareauf dem Markte kaufen kann, als für einen gemeinen,abgenutzten: so würde auch die gute und ächte Münze,wenn sie aus der Casfe der Bank in die Lasse einesPrivatmanns käme, und mit dem gemeinen Umlaufs-gelde vermischt würde, mcht mehr Werth, als diesesUmlaufsgcld haben, und von-demselben nicht weiterunterschieden werden können. So lange sie aber inder Lasse der Bank bleibt, ist ihr Vorzug anerkanntund bestimmet. Wenzr sie in die Lasse des Privat-manns käme, machte die Bestimmung, wie viel die-ser Vorzug betrüge, mehr Schwierigkeit, als vielleichtder ganze Unterschied werth wäre. Ueberdieß gehen,so bald das Geld aus der Lasse der Bank heraus ist,alle übrigen Vortheile des Bankgeldes, seine Sicher-heit, die bequeme und gefahrlose Übertragung dessel-ben von einem Eigenthümer auf den andern und seineBrauchbarkeit, fremde Wechsel damit zu bezahlen,verlohrcn. Au diesem allen kömmt noch, daß es nichteher aus der Lasse der Bank heraus gezogen werdenkann, bis vorher die Kosten für das Aufbewahren be-zahlt worden sind; wie wir aus dem folgenden sehenwerden.
Diese niedergelegten Gelder, oder Depositü,welche die Bank, in baarcm Gelde wieder zu bezahlen,sich anheischig gemacht hatte, machten das ursprüng-liche Kapital der Bank, oder den völligen Werth des-sen aus, was durch daö sogenannte Bankgeld vorge-stellt wurde. Man halt dafür, daß sie jetzt nur einensehr kleinen Theil davon ausmachen. Um, den Ver-
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