Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
306
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ZOÜ

fremden Schlachtviehes und des eingesalzenen Fleisches,nebst den hohen Abgaben auf das fremde Getreide, diein mäßig fruchtbaren Jahren so viel als ein gänzlichesVerboth smd, gewähren den Viehhändlern und band-Wirthen in Großbritannien keine so wichtigen Vortheile,als ähnliche Anordnungen den Kaufleuten und Manu-faccuristen gewähren. Mannfacturwaaren inson-derheit die von der feinern Art- können leichter, alsVieh oder Getreide, aus einem bände in das andereverführt werden. Daher ist der auswärtige Handel größ-teucheils nur damit beschäftigt, Manufaeturwaaren zuhohlen oder zu verführen. Bey Mannfacturwaarenkaun der Ausländer, wenn er nur einige sehr geringeVortheile vor dein inländischen Arbeiter voraus hat,wohlfeiler als dieser auf unserm eignen Marktverkäufen.Er müßte aber in dem Besitz sehr großer Vortheileseyn, wenn er eben dieß bey den rohen Erzeugnissen desBodens thun sollte. Dürften fremde Manufacturwaa-rcn frey eingeführt werden: so würden einige unsererManusacturen ohne Zweifel leiden, einige vielleicht garzu Grunde gehen, und ein beträchtlicher Theil voin Ka-pitale und Gewerbfleiße des Landes, der gegenwärtigdamit beschäftiget ist, eine andere Bestimmung suchenmüssen. Allein die unbeschrankteste Einfuhr der rohenErzeugnisse des Bodens könnte keinen so nachtheiligenEinfluß auf den Ackerbau des Landes haben.

Wenn, zum Beyspiel, die Einführung des frem-den Schlachtviehes so frey als nur möglich gelassen wür-de: so käme dennoch so wenig herein, daß die bricci-schen Viehhändler davon wenig zu befürchten hätten,iebendiges Vieh ist vielleicht die einzige Waare, deren

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