Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
305
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Zoz

hat, sind zuweilen so groß,' daß es, nach jedermannsUeberzeugung, ganz vergeblich seyn würde, sie bekäm-pfen zu wollen. Vermittelst der Treibhäuser, Mistbee-te und Mauern kann man in-Schokkland recht gute Wein-trauben, und von diesen recht guten Wein erhalten, aberer würde ungefähr dreyßig mahl fo viel kosten, als eineben so guter Wein, den man aus fremden rändern ein-führt. Würde cS aber eine vernünftige Gesetzgebungseyn, die Einfuhr fremder Weine zu verbiethen, bloßum den schottischen Medoc und Burgunder empor znbringen? Wäre cS nun eine auffallende Ungereimtheit,auf ein Gewerbe dreyßig mahl mehr an Kapital und Be-triebsamkeit des Landes zu verwenden, als man zum An-kaufen eines gleich starken WaarenbedürfnisseS aus derFremde nöthig hätte: so ist es eine ähnliche, ob g'ezchnicht ganz so auffallende Ungereimtheit, auf ein solchesGewerbe den dreyßigsten, oder auch nur den dreyhun-dertsten Theil mehr an Kapital und Gewerbfleiß zu ver-wenden. Ob die Vortheile des einen Landes über dasandere natürliche oder erworbene sind, macht hier keinemUnterschied. So lauge das eine Land diese Vortheilehak, und das andere sie entbehrt, befindet sich das letz-tere besser dabey, von dem erster» zu kaufen, als selbstzn erzeugen. Auch das ist nur ein erworbener Vor-theil, welchen der eine Handwerker über seinen Nachbarhat, der ein anderes Handwerk treibt: gleichwohl findensie beyde zuträglicher, von einander zu kaufen, alsetwas selbst zu verfertigen, das nicht ih'. Hand-werks isi-

Kanflcute und Manusaeturisten sind, die vondein Alleinhandel auf dem inländischen Markte die größ-ten Vortheile ziehen. Die verbothen« Einführung desSmith Unters. 2. Theil. U frein-