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chcrheit auf den Alleinhandel auf dem inländischen Mark«te rechnen. So giebt das Verboth Schlachtvieh lindeingcsalzenes Fleisch aus fremden Landern einzuführen,den britrischen Viehhändlern den Alleinhandel auf deminländischen Flcifchmarktc. Die hohen Einfuhrzölle aufdas Getreide, welche in mäßig fruchtbaren Jahren sogut als ein gänzliches Verboth find, geben dem Korn-bauer gleichen Vortheil. Eben so günstig ist die verdo-rbene Einfuhr auswärtiger wollener Zeuge für unsereWollenweber. Die Seidenwebereyen, ob gleich allesMaterial, dessen sie bedürfen, ausländisch ist, habenneuerlich eben dieses Vorrecht erhalten. Die Leinwand-manufaccur hat es zwar noch nicht, eilet ihm aber mitschnellen Schritten entgegen. Mehrere andere Manu-facturinhaber in Großbritannien, haben auf gleiche Wei-se, entweder völlig, oder doch beynahe, ein Monopolgegen ihre eigenen ^andsleute erlangt. Die Mannig-saltigkeit der Waaren, deren Einführung in Großbri-tannien entweder ganz und gar, oder unter gewissen Ein-schränkungen verbothen ist, übersteigt alles, was dieje-nigen sich vorstellen können, die nicht mit eignen Augendie Zollgesetze durchgesehen haben.
Daß dieses Monopol den Betrieb desjenigen Ge-werbes, welches damit begünstiget ist, vermehre, unddaß es demselben einen großem Antheil von der Arbeitund dem Kapitale der Gesellschaft zuwende, als außer-dem dahin gegangen seyn würde, leidet keinen Zweifel.Allein ob es z» Verirr hruug der allgemeinen Landesin-düstrie abzwccks, und ob es dieser Industrie die vortheil-hafteste Richtung gebe, ist vielleicht so ausgemacht nochnicht.
Der