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2 (1799)
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Durch Anlegung der Kolonien in entfernten Ländernwurden den Waaren und Kaufleuten desjenigen Landes,welches die Kolonie anlegte, nicht nur besondere Privi-legien , sondern öfters auch ein Monopol zugestanden.

Die beyden vorhin erwähnten Beschränkungen derEinfuhr und diese viererlei) Begünsiigungsmiktel der Aus-fuhr machen zusammen die sechs Hauptausialten aus, wo-durch das Handelssystem die Handelsbilanz zum Vortheildes Staats neigen und den Gold- und Silbcrvorrathvermehren will. Ich werde eine jede in einem besondernKapitel betrachten, und ohne mich weiter auf die ver-meintliche Wirkung derselben, Geld ins Land zu ziehen,einzulassen, werde ich hauptsächlich untersuchen, was fürEinfluß jede aus das jährliche Erzeugnis; der Landesin-düstrie habe. Da sie nehmlich den Werth dieses jähr-lichen Erzeugnisses entweder größer, oder geringer ma-chen : so müßen sie offenbar auch den wirklichen Reich-thum des Landes entweder vermehren, oder vermindern.

Zweytes Kapitel.

Von Beschränkung der Einfuhr solcher Waa-ren aus fremden Ländern, welche im Landeselbst erzeugt werden können.

^enn man die Einfuhr solcher fremden Waaren, dieim Lande selbst erzeugt werden können, entwe-der durch hohe Einfuhrzölle, oder durch gänzliches Ver-both einschränkt: so kann der inländische Gewerbfleiß,der diese Waaren verschaffet, mit mehr oder weniger Si-

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