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2 (1799)
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setzgebers an, dem Ackerbaus aufzuhelfen. Aber, wasvan einer weit größeren Wichtigkeit und von größeremEinflüsse ist: der englische Landmann hat so viel Sicher-heit, Unabhängigkeit und öffentliche Achtung erhalten,als Gesetze nur geben können. Kein Land also, in wel-chem das Erstgeburtörecht obwaltet, das einen Frucht-zehnten an die Geistlichkeit bezahlt, und wo noch Sub-stitutionen ins Unendliche zugelassen werden, ob sie gleichdem Geiste der Gesetze nicht gemäß sind; kein solchesLand kann dem Ackerbaue mehr Ermunterung geben, alsEngland chm giebt. Und doch ist der Zustand unsersAckerbaues so, wie ich ihn zuvor beschrieben habe.Was würde er erst seyn, wenn die Gesetze dem Acker-baue unmittelbar keine Ermunterung gegeben, und ihnbloß in sofern unterstützt hätten, als sein Flor mit demFlor des Handels zusammenhangt? Was würde er seyn,wenn sie unsern Landmann in demselben Zustande gelassenhätten, in welchem er in den meisten andern europäischenLändern ist? Zwei-Hundert Jahre sind jetzt seit demAnfange der Regierung der Königin Elisabeth verflos-sen. Ein so langer Zeitraum der längste vielleicht,den der Wohlstand irgend eines Volks ununterbrochengedauert hat, hätte hinreichend seyn sollen, denAckerbau auf einen weit Hähern Flor zu bringen.

Frankreich scheint schon ein Jahrhundert zuvor, eheEngland als ein handelndes Land in Betrachtung kam,einen ansehnlichen auswärtigen Handel getrieben zn ha-ben. Schon vor dem Feldzuge Karls des achten nachNeapel, war die französische Schiffahrt, nach den Be-griffen der damahligen Zeit beträchtlich. Gleichwohlist der Ackerbau in Frankreich, im Ganzen, weit unter

dem