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2 (1799)
Entstehung
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ren Häusern das zahlreiche Gefolge entlassen war: sowaren sie nicht mehr im Stande den regelmäßigen Gangder Rechtspflege zu hemmen, oder den Landfrieden zustören. Da sie ihr Gedurtsrecht, nicht wie Efau, zurZeit da sie hungerte, für ein Linsengerichte, sondern,in Zeiten der Ueppigkeit und des UeberflusseS, fürSpielzeuge, die nur Kinder zu belustigen geschickt, abernicht die Begierde von Männern zu erwecken werth wa-ren, verkauft hatten: so sanken sie zu eben so unbedeu-tenden Sraarsgliedern herab, als die wohlhabendenBürger und Gewerbsleute in den Städten waren. DieGesetze wurden nunmehr auf dem Lande eben so ordent-liäi und pünUlich vollzogen, als in den Städten, weildort ebensowenig, als hier, jemand mehr hinlänglicheMacht besaß, sich der Regierung zu widersetzen.

Eine Bemerkung muß ich hierbei) machen, obstegleich nicht eigentlich zum Gegenstände meiner Untersu-chung gehört. In handelnden Staaten sind sehr alteFamilien, das heißt, solche, die, vom Vater auf Sohndurch viele Geschlechtsfolgen, in dem Besitze derselbenansehnlichen Güter geblieben sind, höchst selten. Siefind im Gegentheil in Landern gemein, die, wie dieProvinzen Wallis und Hochschottland, wenig oder garkeinen Handel haben. Die arabischen Gcschichtbücherscheinen voll von Geschlechtsregistern zu seyn. Eines,welches von einem Chan der Tartarn geschrieben und inmehrere Sprachen übersetzt worden ist, *) enthält fast

nichts

*) Smith redet ohne Zweifel von der klifkoire (Zeneslozigiie clerl'üirgres, die zu Leiten 1726 in 2 Bänden in 12 herausgekom-men ist, deren Verfasser ein Nachkömmling dks Aschinkischav

gewesen