Ursachen fortfuhren, auf sein Gemüth zu wirken: so ent-stand endlich in ihm die Begierde, von seinen Güternnoch größere Einkünfte zu ziehen, alö bey dem gegen-wärtigen Zustande des Landbaues geschehen konnte. Sei-ne Pachter aber konnten sich zur Verbesserung desselbenauf keine andere Weise verstehen, alö wenn sie des Be-sitzes ihrer Pachtgüter auf so eine Reihe von Jahren ver-sichert wären, daß sie während derselben dasjenige mitGewinn wieder zu erhalten hoffen konnten, was sieznVerbesserung des Ackers ausgegeben hatten. Diese Be-dingung ließ sich der Gutsherr, dem es jetzt nur um dieMittel zu thun war, seine Eitelkeit durch Aufwand zubefriedigen, gefallen. Und auf diese Weise entstand dieGewohnheit, Landgüter auf eine Reihe von Jahren zuverpachten.
Schon der Pachter, welcher zwar nur auf so lange,als es dem Herrn beliebt, in sein Pachtgut eingesetzt ist,der aber die volle Rente bezahlt, die das Gut bringenkann, ist von dem Eigenthümer nicht gänzlich abhän-gig. Die Vortheile, welche Eigenthümer und Pach-ter bey diesem Contracte haben, sind gegenseitig undgleich; und der Vasall, welcher ihn schließt, wird we-der sein Vermögen, noch sein Leben indem Dienste sei-nes Herrn wagen. Ist aber erst der Pachtcontract auflange Jahre geschlossen: dann ist der Pachter gänzlichvon seinem Herrn unabhängig; und dieser darf nicht denkleinsten Dienst von ihm erwarten, der nicht ausdrück-lich bedungen worden ist, oder von den Landesgesetzenallen Pächtern aufgelegt wird.
Da auf diese Weise auf den Gütern der Großen,die Landleute unabhängig geworden waren, und aus ih-
Q 4 ren