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2 (1799)
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gend einem großen sord bezahlten, bald des allgemeinenBetrags aller solcher Abgaben zusammengenommen H.

So sklavisch aber auch der Stand der Stadtein-wohner ursprünglich gewesen seyn mag: so ist doch au-genscheinlich, daß sie weit früher zur Freyheit und Un-abhängigkeit gelangten, als die landleute. Der Theilvon den Einkünften des Königs, welcher aus solchenKopfsteuern in jeder einzelnen Stadt entstand, wurdegemeiniglich auf eine Reihe von Jahren, für eine be-stimmte Summe, entweder an hen Sheriff der Graf-schaft, oder an irgend eine anbre Person verpachtet.Die Bürger selbst erlangten oft Credit genug, um zumPachte derjenigen Steuern, die ihre eigne Stadt zu be-zahlen hatte, zugelassen zu werden, da sie dann einzelnund in corpore für die Bezahlung der bestimmten Ren-te Haffren mußten Diese Art der Verpachtungen,

war der Art sehr gemäß, wie damahls die landesherrli-chen Einkünfte überhaupt in ganz Europa, (wie ichglaube) verwaltet wurden. Ganze Herrschaften, diezu den Domänen gehörten, wurden an die Einwohnerderselben, pachtweise unter der Bedingung ausgechan,daß sie sammt und sonders für die Bezahlung der ein-

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rüge Bruchstücke davon ins Publikum gekommen sind: so die-nen doch auch schon diese, sagt Hnme, mehrere Punkte in deralten Geschichte Englands zu erläutern- S. Nun«-'- Kill. okIInFlanU. Vol. I. cdap. A> d. U-

*) Siehe ItesZ/s kiliorical trcrkisi: ok oieic; K kurrcmglis.p. z. Lc.

**) Siehe kloäox kn'wa aurgi. p. 18. auch Hiikorv ok lke Lxckvlzrier, ckiap. io. kekk. V. p. 21z. ite Ausgabe.