Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
212
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Gesetze ihr gewahren können, ist doch in einer sehr un»günstigen Lage für Verbesserungen, die sie selbst veran-stalten soll. Der Pachter, verhalt sich zu dem Eigen-thümer, wie ein Kaufmann, der mit fremdem Geldehandelt, sich zu einem verhält, der seine Handlung miteigenem Kapitale betreibt. Das Kapital beyder kannVerbesserungen machen; aber das Kapital des erster»wird, bey gleist) weiser Anwendung, diese Verbesserun-gen weit langsamer zu Stande bringen, als das Kapi-tal des zweyten, weil jener einen großen Theil seinerGewinnst«: auf Bezahlung der Zinsen an seine Gläubi-ger abrechnet, muß. Auf gleiche Weise müssen Lände-reyen, welche ein Pachter anbauet, weit langsamer ver-bessert werden, als die, welche der Eigenthümer an-bauet, wenn beyde gleich klug dabey zu Werke gehen:denn der Pachter muß einen großen Theil seiner Ge-winnsie auf die dem Herrn zu bezahlende Rente abrech-nen, den, wenn er selbst Eigenthümer wäre, er auf dieVerbesserung deö Guts wenden könnte. Dazu kömmt,daß der Stand eines Pachters, nach der Natur der Din-ge , unter dem Stande des Eigcmhümers ist. In demgrößer» Theile von Europa wird der Rang desLandmanns für niedriger als der Rang des Handwer-kers in den Städten gehalten; lind allenthalben ister geringer, als der Rang des Kaufmanns und Mann-facturisten. Der Fall kann sich also nur selten ereignen,dasi ein Mann von einigem Vermögen den hohem Rangverläßt, um sich in einen niedrigern zu begeben. Esist daher, selbst in dem jetzigen Zustande von Eurcpa,nicht zu erwarten, daß von irgend einer andern Beschäf-tigung viel Kapital zu dem Landbaue, der auf gepach-teten Acckern getrieben wird, übergehe. Doch werden

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