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Land ist, welches die Lebensrnittel verschafft, und vonten Städten nur die Mittel der Bequemlichkeit unddes Luxus kommen. Nur der Ueberstuß der Landerzeng-mffe, nur das, was die Anbauer des Landes zu ihremeignen Unterhalte nicht brauchen, giebt der Stadt ihreNahrung: und diese kann daher nur zunehmen, so wiejener Ueberschuß wachst. —> Doch darf, in der That,die Stadt ihre» Unterhalt nicht immer von der in ihrerNachbarschaft gelegenen Gegend, — sie darf ihn nichteinmahl immer aus dem Gebiethe des Staates nehmen,zu welchem sie gehört: sondern sie kann ihn zuweilen vons hr entfernten Ländern ziehen. Und dieß, ob es gleichkeine Ausnahme von der allgemeinen Regel macht, hatdoch, in verschiedenen Länder» und Zeiten, große Ver-änderungen in den Fortschritten des städtischen Reich-thums hervorgebracht.
Diejenige Ordnung der Dinge, welche im Allge-meinen die natürliche ist, ob sie gleich nicht in jedemLande nothwendig und unausbleiblich erfolgt, wird in je-dem durch die natürlichen Neigungen der Menschen be-fördert. Würde die Wirkung von diesen nicht durchdie willkührlichen Einrichtungen der Menschen gestört:so hatten die Scädte nirgends zu einem größer» Umfan-ge und Bevölkernngsstande gelangen können, als durchdie Cultur und die Erzeugnisse der umliegenden Gegendunterha'ten werden kann. Wenigstens würde dieß nichteher geschehen seyn, als bis diese Gegend den möglichgrößten Grad von Cultur erreicht hätte. Wenn die Ge-winnste gleich, oder ziemlich gleich sind: so wird jeder-mann sein Kapital lieber auf den Landbau, als aus Ma-nufakturen oder Handel wenden. Wer sein Kapital in
Grund