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wenn man durch außerordentliche Aufmiinkernngen, ei-nen größer» Theil von dem Kapital dieses Landes in die-sen Handel hineinzwingt, als natürlicher Weise ihm wä-re zugewandt worden.
Gewöhnlicher Weise also giebt das, ZUM in-nern Verkehr eines Landes angewandte Kapital
den hervorbringenden Arbeiten desselben eine größere Un-terstützung, und vermehrt den Werth seines jährlichenErzeugnisses mehr, als ein gleiches Kapital im auslän-dischen Consumrionshandel angelegt. Und einennoch größer» Vorzug, in beyden Rücksichten, hat dasim ausländischen Consumtionshande! angelegteKapital vor dem, welches im Zwischenhandel ange-legt worden ist.
Die Reichthümer jedes Landes, und, in so fernMacht vom Reichthume abhängt, auch die Macht desLandes sind immer im Verhältnisse mit dem Werthe sei-nes jährlichen Erzeugnisses, des Fonds, aus welchemalle seine Ausgaben zuletzt bezahlt werden müssen. Nunist dieß aber der große Gegenstand der Scaatswirthschastjedes Landes, die Reichthümer und die Macht desselbenzu vermehren. Keines hat also Ursache, dem auswär-tigen ConsumtionShandel vor dem einheimischen, nochdem Zwischenhandel vor den andern beyden Handelsar-ten einen Vorzug, oder eine höhere Ermunterung zugeben. Keines sollte, durch Zwang oder durch Begün-stigungen, einen großem Theil des Landeökapitals in ei-nen jener beyden Kanäle hineintreiben, als natürlicherWeise und von selbst ihm zustießen würde. Doch ist einjeder von diesen verschiedenen Handelszweigen einem Lau-de nicht nur Vortheilhaft, sondern jeder entsteht auch
noth-