Geld der Regierung zu drey Prceent, und Privatleuten,auf gute Sicherheit, zu vier und sünftelhab Procent ge-liehen wird, ist der gesetzmäßige Zinsfuß von fünf Pro»cent vielleicht so angeniesten, als irgend einer.
Obgleich der gesetzliche Zinsfuß etwas über dengewöhnlich meürigjlen erheben seyn muß: so mußcr doch nicht vu-r hoher stehen, als dieser. Wenn inGroßbritannien die Ke> tze den Zinsfuß anfacht, oderzehn vom Hundert gefetzt hätten: so würde der größteTheil des z -m Ausleihen bestimmten Geldes, an Ver-schwender und Projectmacher ausgebt he» werden, dieallein jene hohen Zinsen würden geben wollen. Vor-sichtige Leute, die für den Gebrauch des Geldes nichtmehr geben wollen, als einen Theil von dem, was siedurch den Gebrauch desselben wahrscheinlich gewinnenkönnen, würden es nicht wagen, steh als Mitwcrbervon. diesen auszustellen. Ein großer Theil des LandeS-kapitulS also würde denjenigen Handen emzve-en werden,die am walu scheinlichsten einen für sie und das Land nütz-lichen Gebrauch d. von machen, und würde denen zuge-wandt werden, die am wahrscheinlichsten es dnichbrin-gen und vernichten. Wo aber der gesetzliche Zinsfußnur um sehr w nig höher ist, als die niedrigsten derZinsen, die gewöhnlich gegeben werden, da erhal-ten, beym Gcidborgen, die soliden und vorsichtige» Un-ternehmer allgemein den. Vorzug vor den verwegenenund verschwenderischen. Der, welcher Geld ausleihet,erhält von dem erster» beynahe eben so viele Zinsen, alser ven dem letztem nehme» darf: und doch ist sein Geldin den Händen des erstem weit sicherer, als in den Hän-den des letztem. Ein großer Theil deö Landeskapitals
kömmt