Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
151
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kömmt also auf diese Weise wirklich in die Hände, vondenen cS am wahrscheinlichsten ist, daß sie es nützlichanwenden werden.

Kein Gesetz kann den Zinsfuß niedriger machen,als zu der Zeit, da das Gesetz gegeben wird, der nie-drigste Marktpreis für ausgeliehene Kapitalien ist. DerKönig von Frankreich mochte immerhin, iin Jahre i?66,den Zinsfuß, durch ein Edict, von fünf auf vier vomHundert herunterzusetzen versuchen: man fuhr deßwegendoch fort, in Frankreich Geld auf fünf vom Hundertauszuleihen, und man wußte hundert Wege, dem Ge-setze auszuweichen.

Der Preis der Landgüter hangt allenthalben vondem Zinsfüße ab. Eine Person, die ein Kapital be-sitzt, von welchem sie Einkünfte ziehen will, ohne selbstdie Mühe zu haben, es in einem Gewerbe anzuwenden,hat nur zwischen zwey Sachen zu wählen: Güter zukaufen, oder das Kapital auf Zinsen auszuleihen. Diegrößre Sicherheit, die bey dem Besitze von Grund undBoden ist, nebst verschiedenen andern Vortheilen, diefast allenthalben mit dieser Art des Eigenthums verbun-den sind, werden den reichen Mann fast immer geneigtmachen, mit einem etwas geringern Einkommen vondem auf Landgüter gewandten Kapitale zufrieden zu seyn,als es, auf Zinsen auSgethan, ihm würde gebracht ha-ben. Diese Vortheile bey dem Landbesitze sind gemei-niglich hinlänglich, einen kleinen Verlust an der Ein-nähme zu ersetzen. Aber über einen gewissen Grad mußdieser Unterschied zwischen dem, waö Güter, und dem,was ausgeliehene Gelder bringen, nicht gehen, sonstwird kein Mensch, der Geld hat, Güter kaufen wollen;

K 4 und